Die Definition eines Denkmals

Wie zuvor erwähnt, Versuche, eine eindeutige Definition eines Denkmals zu etablieren, wurden viele Male unternommen. Alle bisher formulierten Definitionen haben im Denkmalbegriff vor allem dessen historischen Wert berücksichtigt. Diese Funktion ist wichtig, aber nicht exklusiv. Darüber hinaus wird bei der Qualifizierung eines Denkmals dessen Wert aus wissenschaftlicher und künstlerischer Sicht berücksichtigt.

Das Konzept des historischen Werts umfasst Faktoren, die spezifische Entwicklungsstadien der menschlichen Kreativität darstellen. Der wissenschaftliche Wert wird durch den dokumentarischen Charakter der Arbeit bestimmt. Der künstlerische Aspekt wird durch eine Reihe von Werten dargestellt, die sich aus der Bewertung der Arbeit aufgrund der Entstehung und Entwicklung der Form ergeben, und auch der Inhalt, Umfang und Grad der künstlerischen Wirkung. Wissenschaftliche und künstlerische Werte setzen diesbezüglich zeitgemäße Maßstäbe, nach neuen wissenschaftlichen Errungenschaften und resultierend aus neuen Konzepten und Urteilen auf dem Gebiet der Ästhetik und der kunsthistorischen Werte, wissenschaftliche oder künstlerische Werke können einzeln oder gleichzeitig in einem Denkmal vorkommen, was am häufigsten passiert.

Im Sinne des Gesetzes vom 1962 r. Ein Denkmal „ist ein beweglicher oder unbeweglicher Gegenstand, antik oder zeitgenössisch, wegen seines historischen Wertes von Bedeutung für das Erbe und die kulturelle Entwicklung, wissenschaftlich oder künstlerisch.
Nach obiger Definition, Denkmäler können alle Werke und beweglichen Gegenstände von einzigartiger oder äußerst seltener Bedeutung sein, die für das kulturelle Erbe der Nation von großer Bedeutung oder von bedeutender historischer Bedeutung sind. Sie können sein: Werke der bildenden Kunst, Sammlungen und Sammlungen, historische Erinnerungsstücke, Bibliotheks- und Archivmaterial, Gegenstände und Werke, die sich auf Ideale oder Überzeugungen beziehen, und die Aktivitäten bedeutender Persönlichkeiten.
Sie können wiederum als unbewegliche Denkmäler eingestuft werden: Bauarbeiten, Architektur und Städtebau, ethnographische Objekte, archäologisch, Paläontologisch, Objekte der Technik und der materiellen Kultur, Parks und Gärten, seltene Exemplare lebender und toter Natur. Gemeinsames Merkmal dieser Objekte ist ihre dauerhafte Verbindung mit der Umgebung.
Ungeachtet des Vorstehenden können andere bewegliche und unbewegliche Gegenstände von besonderem Wert in Denkmäler aufgenommen werden.

Wie aus den obigen Kommentaren ersichtlich ist, Die Werke des Menschen können als Denkmäler aufgenommen werden, sowie ein Naturprodukt oder beides, wenn ihr Wert wichtige Bestandteile der Kultur darstellt und zur kulturellen Entwicklung der Gesellschaft beitragen kann.

Wenn es um Bau- und Architekturobjekte geht, der Begriff Denkmal bezieht sich in erster Linie auf diese Objekte, die charakteristische Beispiele für einen bestimmten Baustil sind, sie veranschaulichen den Grad der strukturellen Entwicklung, technologisch oder industriell der vergangenen Epochen. Zu den Denkmälern der Stadtplanung gehören diese, die in einer bestimmten Epoche oder Kulturregion einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung von Raumformen hatten, Und, die ein Beispiel für vom Aussterben bedrohte traditionelle Siedlungsformen sind.

Die Charta von Venedig das Problem der Baudenkmäler, Architektur und Stadtplanung wie folgt:

„Der Begriff eines Denkmals umfasst sowohl ein isoliertes architektonisches Werk, sowie städtische und ländliche Komplexe und Orte, die Zeugnisse einzelner Zivilisationen sind, wichtige Entwicklung oder historisches Ereignis. Sie erstreckt sich nicht nur auf große Werke, sondern auch für bescheidene Objekte, die im Laufe der Zeit kulturelle Bedeutung erlangt haben".

Die Grundgruppe der Baudenkmäler aus Backstein werden einzelne Objekte mit ihrer Dekoration und Umgebung sein, Kunst- und Kulturgeschichte von großem Wert (np. Paläste, Schlösser, Sakralbauten usw.), architektonische und bauliche Komplexe von besonderer Bedeutung für die Geschichte der Nation und ihrer Kultur (np. Gebäudekomplex auf dem Wawel-Hügel), Stadtgrundrisse von außergewöhnlicher Bedeutung, die für eine bestimmte Epoche charakteristisch sind, Struktur und architektonische Form (np. Altstadtensemble in Krakau, Stadt und Festung in Zamość).

Als Denkmäler können auch Gebäude und Bauwerke ohne besonderen künstlerischen Wert aufgenommen werden, aber für die Geschichte von großer Bedeutung, Bauwissenschaft und Technik, insbesondere Gegenstände von hohem Erkenntniswert, die zur Dokumentation von Tradition in der Technik beitragen (np.: Brücken, Befestigungen, Industrie- und Wirtschaftsbauten, archäologische Reservate). Eine separate Gruppe von Denkmälern können Gebäude oder Annahmen sein, die im gesellschaftlichen Bewusstsein mit bestimmten historischen Tatsachen oder Ereignissen in Verbindung gebracht werden (np. dauerhafte Burgruinen, Tempel oder Gebäude, die an die Orte des Kampfes und Martyriums der Nation erinnern).

Einige Denkmäler von außergewöhnlicher Bedeutung für die nationale Kultur oder von großem künstlerischen Wert, oder Gedenken an historische Ereignisse von besonderer Bedeutung, können als historische Denkmäler eingestuft werden (np. Königsschloss Wawel, Palast in Wilanów).

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