Allgemeine Anforderungen an die Bemessung von Flachdächern:
• Bei einem Flachdach ohne Brüstung mit innenliegender Entwässerung, etwa ein Rückgang auf 3°, der Rand sollte mindestens erhöht werden 10 cm über dem Niveau der schützenden Kiesschicht – oder wenn nicht, über dem Decklack.
• Bei Flachdächern mit Brüstung, aufgrund starker Temperaturschwankungen, die sich auf die Längenänderung der Elemente auswirken, gemauerte Dachbodenwände sollten verstärkt und Betondachböden sollten in Abständen von erweitert werden 5 M.
• Über die Wandfläche hinausragende Dachplatten mit Auskragungen sollten mit einer Wärmedämmung von mindestens 10 mm Dicke gedämmt werden 3 -4 cm.
• Die Fläche der Lüftungsöffnungen in belüfteten zweiteiligen Flachdächern sollte sein: 1/500 Projektionsfläche. Die gesamte Fläche sollte gleichmäßig belüftet werden, und Belüftungsöffnungen auf gegenüberliegenden Seiten.
• Die Höhe des Luftraums am tiefsten Punkt muss minimal sein 10 cm. Wesentlich größere Höhen und Neigungen von mindestens 5° sollten angestrebt werden (um 9%).
• Der Schichtenaufbau in Terrassen muss die dort auftretenden Belastungen berücksichtigen. Für Terrassen in Wohngebäuden ist die Stärke mindestens 20 Mpa.
• Bei interner Entwässerung sollten zumindest Entwässerungsrinnen verlegt werden 1 m von den an das Flachdach angrenzenden Wänden, und die Abflachung am Trichter muss einen Durchmesser haben 1 M.
• Balustradenpfosten sollten außerhalb der versiegelten Terrassenfläche montiert werden, und wenn es unmöglich ist, Montage mit Dichtflanschen verwendet werden.